Details
ERMÄSSIGTEN EINTRITT gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis oder wie unten angegeben) bekommen folgende Personen. (Auf Nachfrage ist zur Identifizierung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.)
- Senior:innen über 65 Jahre
- Studierende und Kursteilnehmer:innen des Goethe-Instituts
- Als Nachweis gilt ein gültiger Studentenausweis der Universität oder Hochschule bzw. für das Goethe-Institut der Goethe-Institut-Schülerausweis. Sollte das Enddatum der Gültigkeit auf dem Ausweis nicht ersichtlich sein, empfiehlt es sich den Internationalen Studierendenausweis (ISIC) zu erwerben, auf dem dieses Datum aufgeführt ist.
- Schwerbehinderte (die eingetragene Begleitperson hat freien Eintritt)
- Reise- und Besuchergruppen mit mindestens 15 Teilnehmenden
- Der Eintritt ist durch eine Person (ReiseleiterIn o.ä.) zu lösen und zu verrechnen.
- Der ermäßigte Eintritt gilt in Ausnahmefällen für Besuchergruppen unter 15 Personen, deren Besuch durch eine Wohlfahrtsorganisation durchgeführt wird. Wir bitten Sie in diesem Fall, rechtzeitig mit dem Besucherservice Kontakt aufzunehmen (Email).
- Mitglieder des Deutschen Verbandes für Kunstgeschichte e.V (vormals Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.), des Bundesverbandes Bildender Künstler:innen sowie der Vereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler in ver.di Bayern
- Helfer:innen des Freiwilligen Sozialen Jahres sowie TeilnehmerInnen des Freiwilligen Ökologischen Jahres
- Freiwillig Wehrdienst Leistende und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Kreis- und Stadtheimatpfleger:innen